Aktuelles

Ihr Besuch in unserer Praxis

Sollten Sie einen Infekt haben, Symptome wie Husten, Schnupfen oder Fieber, dann kommen sie bitte gerne mit Mundschutz. In unserer Praxis besteht in diesen Fällen weiterhin Mundschutzpflicht, da wir als medizinische Einrichtung das Risiko der Verbreitung von viralen oder anderen Erkrankungen möglichst gering halten wollen.

(elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eAU

Früher wurden 3 Durchschläge ausgedruckt und Ihnen in Papierform überreicht. Diese umfassen die Ausfertigung für die Krankenkasse sowie den Arbeitgeber und ihr Exemplar.

Seit dem 1.7.22 wird die AU als eAU an die Krankenkasse von uns automatisch übermittelt.

Seit dem 1.1.23 muss sich der Arbeitgeber die AU von den Krankenkassen einholen. Dabei sind hier wie bisher keine Diagnosen einsehbar. Die Daten bleiben die gleichen. Lediglich die Form hat sich geändert und wurde digitalisiert.

Wir überreichen Ihnen daher nur noch auf Wunsch einen Ausdruck der AU, welcher aber nur den Ausdruck für sie als Patienten enthält.

(elektronisches) Rezept, eRezept

Auch beim Rezept gibt es seit dem 1.1.24 eine gesetzliche Pflicht zur Digitalisierung. Das Rezept kann nur noch nach Vorliegen ihrer Gesundheitskarte ausgestellt werden, da es mit Ihrer Karte verknüpft ist. Ein Ausdruck ist nicht mehr nötig aber möglich, wobei dieser dann einen Barcode enthält, mit dem Sie dann aber auch wie in gewohnter Weise in Papierform zur Apotheke gehen können.

Wenn Sie mit der digitalen Welt wenig Berührungsängste haben können Sie auch zur Verwaltung eine APP auf Ihrem Smartphone installieren. Hier können Sie dann auch sehen, wann das eRezept bei Ihnen eingegangen ist, wenn Sie es z.B. bei uns via eMail angefordert haben, und somit den Gang zur Apotheke tätigen.

Das eRezept für Deutschland